Finanzierungsgrundlagen der LEUCOREA neu geregelt

Am 5. Mai 1536 stellt der sächsische Kurfürst Johann Friedrich (1503–1554) eine Fundationsurkunde für die LEUCOREA aus, welche die Finanzierungsgrundlagen der Universität neu regelt. Sie wird bis zu ihrem Ende 1813 den maßgeblichen Orientierungsrahmen bilden. Einkünfte des ehemaligen Allerheiligenstifts werden in einen Fundationsfiskus der Universität überführt, der mit Erträgen aus Kirchengütern weiter aufgestockt wird und die Besoldung der Lehrkräfte auf eine neue Grundlage stellt. – Zur Quelle im Urkundenbuch von Walter Friedensburg

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