Studenten wird Waffentragen verboten

Als Reaktion auf studentische Tumulte in der Stadt erlässt der sächsische Kurfürst am 17. Februar 1520 die Ordnung „Artigkel der ordenung zu underhaltung fridsamer wesenhait in unser stat Witenberg“. Damit werden den Studenten und Bürgern unter anderem das Recht auf Waffentragen verboten und eine Sperrstunde verhängt. Eine Eindämmung der Gewalt gelingt zunächst nicht. Konflikte zwischen Studenten und zwischen Studenten und Bürgern bleiben ein Quell des Unfriedens in der Stadt. – Zur Quelle im Urkundenbuch von Walter Friedensburg

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