Verbot für Stipendiaten, außerhalb Kursachsens zu promovieren

Am 7. Februar 1729 übermittelt der sächsische Kurfürst Friedrich August I. (1670–1733), König von Polen, ein Verbot an die Universität: Er untersagt Empfängern von Stipendien und Benefizien an den Landesuniversitäten, an Universitäten außerhalb Kursachsens zu promovieren. Damit sollen künftige Staatsdiener an das Land gebunden und die Immatrikulationszahlen an der Wittenberger Universität hoch gehalten werden. – Zur Quelle im Urkundenbuch von Walter Friedensburg

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