* 27. Januar 1657 in Gera; † 25. November 1732 in Wien. Jurist
Als königlich-polnischer und kursächsischer Rat beteiligte er sich ab 1697 an der Vorarbeit einer neuen Prozessordnung. Diese wesentlich von Berger erarbeitete Ordnung bildete die Grundlage für die 1724 veröffentlichte „Erläuterung und Verbesserung der bisherigen (kursächsischen) Prozeß- und Gerichtsordnung“. Bedeutung erlangte Berger zudem durch sein Hauptwerk „Oeconomia juris“, eine Zusammenfassung des gesamten Rechtsstoffs (mit Ausnahme des Staatsrechts).
- 1682 Doktorgrad in Leipzig; Assessor im geistlichen Konsistorium
- 1685 Ordentliche Juraprofessur an der Universität Wittenberg; Assessor am Wittenberger Hofgericht; einige Zeit später Sitz am Schöppenstuhl der Juristenfakultät und Sitz am Niederlausitzer Landgericht
- 1694 Rat am Appellationsgericht Dresden
- 1707 Assessor primarius am kursächsischen Hofgericht; Ordinarius der Juristenfakultät; Direktor des Wittenberger Konsistoriums; königlich polnischer und kurfürstlicher Rat
- 1711 Beisitzer des Reichsvikariatsgerichts
- 1713 Bestellung als evangelischer Reichshofrat
- 1717 Erhebung in den Adelsstand des Heiligen Römischen Reiches
Digitalisate (in lateinischer Sprache)
Ausgewählte Sekundärliteratur (online verfügbar)
- Christian Gottlieb Jöcher: Allgemeines Gelehrten-Lexicon: darinne die Gelehrten aller Stände sowohl männ-als weiblichen Geschlechts, jetzige welche vom Anfange der Welt bis auf jetzige Zeit gelebt, und sich der gelegrten Welt bekannt gemacht, nach ihrer Geburt, Leben, merckwürdigen Geschichten, Absterben und Schrifften aus den glaubwürdigsten Scribenten in alphabetischer Ordnung beschrieben werden, Bd. 1, in Johann Friedrich Gleditschens Buchhandlung, Leipzig 1750, S. 993f.
- Johann Friedrich Jugler: Beyträge zur juristischen Biographie, oder genauere litterarische und critische Nachrichten von dem Leben und den Schriften verstorbener Rechtsgelehrten auch Staatsmänner, welche sich in Europa berühmt gemacht haben, Bd. 1, Heinsius, Leipzig 1773, S. 38–60
- Martin Josef Schermaier: Die Bestimmung des wesentlichen Irrtums von den Glossatoren bis zum BGB, Böhlau, Wien 2000, 317 S. – Eingeschränkte Buchansicht bei Google Books
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